Sponsorship
Forschungsförderung Leonhard-Lorenz-Stiftung   
   
Vergabegrundsätze und Antragsrichtlinien zur Forschungsförderung durch die
Dr.-Ing. Leonhard-Lorenz-Stiftung


Zweck der Dr.-Ing. Leonhard-Lorenz-Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung an der Technischen Universität München. Forschungsvorhaben des wissenschaftlichen Nachwuchses werden bei der Vergabe besonders berücksichtigt. Die Mittel werden nur für einzelne abgegrenzte Forschungsvorhaben vergeben, insbesondere für

  • Zuschüsse zu Forschungsarbeiten, z.B. für Sachmittel, Kleingeräte, Hilfskräfte, Reisekosten und sonstige Unkosten;

  • In untergeordnetem Rahmen auch Forschungsreisen und Forschungsaufenthalte, Vorstellung von Forschungsergebnissen auf Tagungen;


  • nicht jedoch zur Bestreitung des Lebensunterhaltes des/r Antragsteller/in und sonstiger Personalkosten.

  • Reisekosten für Doktoranden können nur noch in sehr begründeten Fällen beantragt werden, und wenn eine Bezuschussung durch TUM-GS nicht möglich ist.

 

  • Studierende, die noch nicht mit ihrer Promotion begonnen haben, können ebenfalls nicht gefördert werden.

Der verfügbare Betrag wird mit Rücksicht auf eine breite Streuung auf mehrere Forschungsvorhaben verteilt. Die Leonhard-Lorenz-Stiftung möchte insbesondere Anträge von Nachwuchsgruppenleitern fördern. Konferenzbesuche können bis zu einem Betrag von 1.500 €, Forschungsprojekte bis 5.000 € gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann das Kuratorium bei exzellenten Anträgen auch höhere Beträge genehmigen.

Für 2024 sind die Anträge bis zum 30. September an den Vorsitzenden des Stiftungskuratoriums zu richten. Aus jedem Lehrstuhl kann pro Antragstermin nur ein Antrag berücksichtigt werden. Eine Förderung durch die Leonhard-Lorenz-Stiftung ist höchstens dreimal möglich. Über die eingegangenen Anträge entscheidet das Stiftungskuratorium in seiner Sitzung Anfang November. Anschließend werden die Antragssteller benachrichtigt.


Der Antrag sollte eine konkrete Kostenaufstellung mit Angabe aller Einzelpositionen enthalten. Außerdem sollte der Bezug der Einzelpositionen zu den jeweiligen Forschungsaktivitäten klar erkennbar sein. Der Antragsteller sollte zudem mit einem Satz bestätigen, dass er keinen Antrag zur Förderung des gleichen Vorhabens bei einer anderen Institution gestellt hat.

Die Entscheidung über die Forschungsförderung trifft das Stiftungskuratorium.

Die sachliche Richtigkeit für die in Anspruch genommenen Forschungsmittel ist vom jeweils zuständigen Lehrstuhl bzw. Institut zu bestätigen. Die im Rahmen der Stiftung erworbenen Sachgegenstände verbleiben grundsätzlich im Eigentum der TU München. Nach Abschluß des Vorhabens ist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel vom Lehrstuhlinhaber zu bestätigen.


Bitte legen Sie mit dem Antrag folgende Unterlagen vollständig vor

1. Antragsformular (zum Downloaden als Word-Dokument, oder als PDF-Datei)

2. Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 2 Seiten); bei Konferenzreisen zusätzlich Abstract des Vortrags und Nachweis, dass der Vortrag für die Tagung angenommen worden ist. 

3. Kostenaufstellung und Begründung der beantragten Mittel (max. 1 Seite)

4. Stellungnahme des Lehrstuhlinhabers (verschlossenes Beiblatt)

                    Kuratorium der Dr.-Ing. Leonhard-Lorenz-Stiftung
(Stand 02/2024)